Sicherheitsprüfung
Wiederholungsprüfungen
Zur Unfallverhütung sind alle ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel vor der ersten Inbetriebnahme, danach in regelmäßigen Abständen, sowie nach Beschädigung und Reparatur daraufhin zu prüfen, ob von ihnen eine Gefahr ausgehen kann.
Wir prüfen
- Schweißgeräte
- Plasmaschneidgeräte
- Absauganlagen und
- Autogengeräte.
Schweiß- und Plasmaschneidgeräte werden nach Maßgabe der EN 60974-4 geprüft. Eine Prüfung nach VDE 0701/0702 ist hier nicht ausreichend.
Geprüfte Geräte werden entsprechend markiert und bei bestandener Prüfung wird ein Protokoll erstellt, das wir auch für Sie archivieren.
Wie oft muss geprüft werden?
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist es Aufgabe des Betreibers, festzulegen, in welchen Abständen Sicherheitsprüfungen durchzuführen sind. Richten Sie sich dabei nach der TRBS 1201, müssen elektrische Schweißeinrichtungen mindestens halbjährlich geprüft werden. Zeigt sich dann, dass die Fehlerquote unter 2% liegt, kann der Rhythmus auf höchstens ein Jahr verlängert werden.